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Aufgepasst bei Abmahnungen – Wie sollten Sie im Falle einer Abmahnung im Urheberrecht, Markenrecht oder Wettbewerbsrecht am besten reagieren?

Mit Abmahnungen befasse ich mich während meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin für gewerblichen Rechtsschutz tagtäglich. Ich verfasse selbst Abmahnschreiben, um die Rechte meiner Mandantschaft durchzusetzen. Zum Beispiel, wenn eine Marke verletzt wird, unberechtigt Fotografien verwendet wurden oder meine Mandantschaft unfairen Wettbewerbshandlungen ausgesetzt ist.

Ein wichtiger Teil ist allerdings auch das Verteidigen gegen Abmahnungen, die meine Mandant*innen erhalten haben. Wenn mich jemand kontaktiert, der eine Abmahnung erhalten hat, ist der erste wichtigste Schritt bereits getan. Es sollte stets auf ein derartiges Anschreiben reagiert werden.

Bei Erhalt einer Abmahnung ist immer eine anwaltliche Prüfung zu empfehlen.

Natürlich ist die Versuchung groß, auf ein Abmahnschreiben nicht zu reagieren. In dem Schreiben wird einem schließlich vorgeworfen, man hätte Markenrechte oder Urheberrechte verletzt oder man hätte mit unlauteren Handlungen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Außerdem soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und oft eine erhebliche Geldsumme gezahlt werden.

Es ist keine gute Idee, eine Abmahnung nicht weiter zu beachten und zu hoffen, dass schon nichts weiter passieren wird. Wenn Sie die in dem Schreiben geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben, kann diese sogar im Eilverfahren über eine einstweilige Verfügung durchsetzt werden. Gerade im Markenrecht und Wettbewerbsrecht ist dies ein gängiges Verfahren. Im Zweifel haben Sie von einem entsprechenden Gerichtsverfahren noch nicht einmal Kenntnis und erhalten nur den endgültigen Gerichtsbeschluss.

Ohne Reaktion droht eine teure gerichtliche Durchsetzung der geltend gemachten Ansprüche.

Um eine teure gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, muss jede Abmahnung genau geprüft werden. Viele Kanzleien setzten außerdem viel zu hohe Rechtsverfolgungskosten an und verlangen überzogene Lizenzgebühren oder Schadensersatzsummen. Auch die häufig beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung ist oft zu weitgehend und sollte daher genau unter die Lupe genommen werden. Hier rate ich stets zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Gerade im Markenrecht habe ich es mitunter mit unberechtigten Abmahnungen zu tun. Zweck dieser Abmahnschreiben ist es nach meiner Erfahrung, unliebsame Konkurrenten einzuschüchtern und aus dem Weg zu schaffen. Hier lohnt es sich genauer hinzuschauen. Im Urheberrecht sind Abmahnungen oft berechtigt, da immer noch ohne Prüfung Fotografien oder Grafiken aus dem Netz auf der eigenen Webseite landen. Gerade im gewerblichen Kontext kann dies teuer werden.

Der Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung löst die Forderung einer Vertragsstrafe aus.

Im Wettbewerbsrecht liegen mir überwiegend Abmahnungen von Wettbewerbsverbänden, wie z.B. der Deutschen Umwelthilfe e.V., vor. Diese fordern ebenfalls die Abgabe einer Unterlassungserklärung, aber nur die Zahlung einer recht geringen Summe. Dies kann zur vorschnellen Erfüllung der Ansprüche führen. Wichtig ist dabei zu beachten, dass die Wettbewerbsverbände die Einhaltung der Unterlassungserklärung genauestens überprüfen. Im Falle eines versehentlichen Verstoßes kann dann eine erhebliche Vertragsstrafe fällig und eine erneute Unterlassungserklärung gefordert werden.

Wenn Sie eine Abmahnung aus den Rechtsgebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, wie Markenrecht, Wettbewerbsrecht oder aus dem Urheberrecht erhalten haben, bin ich Ihre Ansprechpartnerin. Rufen Sie mich gerne an unter: 015678 – 127159 oder schreiben Sie mir eine E-Mail: mail@ra-mecklenburg.de. Gemeinsam finde ich mit Ihnen eine vernünftige Lösung.