Markenrecht

Eine Marke hat erheblichen Einfluss darauf, wie Produkte oder Unternehmen von Kund*innen wahrgenommen werden. Marken dienen der Abgrenzung von Mitbewerber*innen, haben einen Wiedererkennungseffekt und steigern den eigenen Marktwert.

Aber ist Ihr neu erstelltes Logo oder Ihr lange überlegter Markenname überhaupt als Marke geeignet? Oder verstoßen Sie mit Ihrer Marke womöglich gegen bereits bestehende Marken? Genau dies sollte vor einer Markenanmeldung geklärt sein. Jede ungeprüfte Markenanmeldung birgt das Risiko, dass das Markenamt (DPMA oder EUIPO) eine Markenanmeldung wegen mangelnder Unterscheidungskraft zurückweist. Außerdem kann es ohne vorherige Recherche passieren, dass Sie mit Ihrer Markenanmeldung gegen bereits eingetragene Marken verstoßen.
Durch eine vorherige eingehende Markenprüfung und Ähnlichkeitsrecherche sparen Sie erhebliche Kosten und Nerven.

„Mit meiner langjährigen Expertise auf dem Gebiet des Markenrechts begleite ich Sie auf dem Weg zu Ihrer eingetragenen Marke.“

Wenn Sie eine eingetragene Marke haben, gilt es diese zu schützen. Das heißt, Sie sollten weiter den Markt beobachten und sofort reagieren, sobald Ihnen eine Markenverletzung auffällt. Meldet jemand eine ähnliche oder identische Marke für vergleichbare Produkte an, ist gegen die Markenanmeldung bei dem jeweiligen Markenamt Widerspruch einzulegen.

Benutzen Dritte Ihre Marke rechtswidrig, um ihre eigenen Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben und rufen damit eine Verwechslungsgefahr hervor, formuliere ich gerne für Sie eine Abmahnung. In einer markenrechtlichen Abmahnung wird die/der Verletzer*in zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung Ihrer Anwaltskosten aufgefordert.

Ich unterstütze Sie bei der erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Markenrechte.

Nicht selten kommt es zu markenrechtlichen Abmahnungen, die unbegründet sind. Sollten Sie also selbst eine Abmahnung erhalten haben, in der Ihnen vorgeworfen wird, dass Sie gegen Markenrechte verstoßen würden, überprüfe ich diese gerne für Sie. Geben Sie auf keinen Fall eine Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung ab. Zahlen Sie auch keine Anwaltskosten ohne vorherige Beratung.

„Geben Sie keine Unterlassungserklärung ab, bevor nicht geklärt ist, ob Sie überhaupt gegen Markenrechte verstoßen haben.“

Ich unterstütze Sie in sämtlichen markenrechtlichen Anliegen. Sei es bei der Markenrecherche, Markenanmeldung, Verteidigung Ihrer Rechte oder der Abwehr von unberechtigten Abmahnungen.

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Kontakt

Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder über das Rückruf-Formular. Das erste unverbindliche Gespräch zum Kennenlernen und zur ersten Einschätzung der rechtlichen Situation ist selbstverständlich kostenlos.

Über sämtliche Kosten informiere ich Sie vorab ganz transparent.

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