Designrecht

Durch Ihr kreatives und ansprechendes Produktdesign (z.B. Stoffmuster, besondere Lampe, App-Oberfläche etc.) stechen Sie aus der Masse von Mitbewerber*innen hervor. Damit dies auch so bleibt, haben Sie die Möglichkeit, sich Ihr Design schützen zu lassen. Durch eine amtliche Eintragung sichern Sie Ihr Produktdesign, welches aus Ihrer eigenen originellen Idee entstanden ist.

Durch Ihr eingetragenes Design können Sie sich gegen Nachahmungen schützen und Nachahmer*innen über eine Abmahnung zu Unterlassung und Zahlung von Schadensersatz auffordern.

„Sichern Sie Ihre Ideen und Kreativität rechtlich ab. Auch dies ist entscheidend für Ihren wirtschaftlichen Erfolg.“

Damit ein eingetragenes Design Bestand hat, müssen zwei Anforderungen erfüllt sein: Neuheit und Eigenart. Ein Design wird als neu angesehen, wenn es in identischer Form noch nicht offenbart, also der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, und somit noch nicht zum vorbekannten Formenschatz gehört. Die erforderliche Eigenart liegt vor, wenn sich das Design in seinem Gesamteindruck von anderen bestehenden Designs abhebt.

​Ist Ihr Design neu und besonders?

Zum Schutz Ihres geistigen Eigentums haben Sie neben designrechtlichen Ansprüchen auch Ansprüche aus dem Urheberrecht an der konkreten Gestaltung Ihres Produktes. Darüber hinaus können Ihnen auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche zustehen, wenn durch die Nachahmung Ihres Produktes Kund*innen in die Irre geführt werden.

​Der Designschutz ist vielfältig.

Die Anmeldung eines Designs bietet außerdem folgende Vorteile: Sie können über diesen Weg gestalterische Logos schützen lassen, die markenrechtlich möglicherweise nicht unterscheidungskräftig genug sind. Außerdem müssen Sie sich nicht festlegen, für welche Klasse Sie das Logo geschützt haben möchten und Sie haben keine Benutzungspflicht.

„Das Designrecht birgt unkomplizierten Schutz für einfache (aber individuelle) Logos, die nicht für einen Markenschutz ausreichen.“

Ich berate Sie zu jeglichen Fragen aus dem Designrecht: etwa, wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Produkt bzw. Ihre Gestaltung überhaupt als Design geschützt werden kann oder wie Sie gegen eine rechtswidrige Nachahmung vorgehen können. Die Prüfung und Anmeldung Ihres Designs übernehme ich daher ebenso gerne, wie die effektive Verteidigung Ihrer Rechte.

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Kontakt

Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder über das Rückruf-Formular. Das erste unverbindliche Gespräch zum Kennenlernen und zur ersten Einschätzung der rechtlichen Situation ist selbstverständlich kostenlos.

Über sämtliche Kosten informiere ich Sie vorab ganz transparent.

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