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Wettbewerbsrecht: Abmahngefahr wegen irreführender Werbung durch Greenwashing

Viele Unternehmen schmücken sich in der Werbung gerne mit Begriffen, wie „klimaneutral“, „Bio“, „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“. Das hört sich verantwortungsbewusst an und spricht mittlerweile einen großen Kundenkreis an.

Umweltbewusstes und nachhaltiges Handeln gewinnt immer mehr an Bedeutung. Viele Unternehmen versuchen daher sich ein grünes Image zu verleihen. Doch hinter vielen vermeintlich umweltfreundlichen Werbebotschaften steckt oft Greenwashing. Es handelt sich dabei um eine Marketingstrategie, bei der Unternehmen den Anschein erwecken, umweltfreundlich zu sein, ohne tatsächlich effektive Maßnahmen für den Erhalt der Umwelt zu ergreifen.

Greenwashing verstößt gegen das Wettbewerbsrecht und kann teure wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach sich ziehen.

Die Bedeutung der attraktiven Werbebegriffe wie „Bio“, „umweltverträglich“ oder „klimaneutral“ ist allerdings in vielen Fällen unklar oder sogar irreführend. Sie bieten deshalb eine Angriffsfläche für Abmahnungen und die Forderung von Unterlassungserklärungen sowie Schadensersatzzahlungen.

Greenwashing ist allerdings nicht nur bei der Verwendung von einigen Begriffen anzunehmen, sondern auch bei bestimmten Farben und Bildern bis hin zu vagen, nicht überprüfbaren Behauptungen über die Nachhaltigkeit von Produkten. Wenn dies nicht durch konkrete Taten oder transparente Informationen gestützt werden kann, ist dies wettbewerbsrechtlich unzulässig.

Aber auch die Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist unzulässig. Dabei werden Eigenschaften eines Produkts besonders hervorgehoben, die ohnehin gesetzlich erforderlich sind (z.B. „frei von Schadstoffen“ etc.).

Gerade der Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) geht gegen mutmaßlich irreführende Werbung durch Greenwashing vor.

Irreführende Werbung führt zu Vertrauensverlust und Reputationsschäden.

Gut klingende Werbeaussagen, die nicht nachgewiesen werden können, führen außerdem zu einem Vertrauensverlust der Verbraucherinnen und Verbraucher. Wenn Unternehmen sich umweltbewusst präsentieren, aber in Wirklichkeit wenig für die Umwelt tun, werden sie als unaufrichtig wahrgenommen.

Ich unterstütze Sie gerne bei der Überprüfung von Werbetexten. Wenn Sie sich unsicher sind bezüglich der Gestaltung und der Formulierung von Werbebotschaften, überprüfe ich für Sie die rechtliche Zulässigkeit. Eine rechtliche Vorabprüfung zeigt professionelles und vorausschauendes Handeln. Schließlich schützen Sie sich damit vor unberechtigten Abmahnungen und gewährleisten eine seriöse sowie unangreifbare Werbung.