Wettbewerbsrecht

… oder auch Werberecht.

Bei der Bewerbung und Präsentation Ihrer Produkte gilt es, die Regeln des fairen Wettbewerbs zu beachten. Gerade im hart umkämpften Wettbewerb mit anderen Unternehmen möchten Sie sich bestmöglich präsentieren, damit Sie besonders positiv wahrgenommen werden. Allerdings müssen bei der Werbung, der Ansprache von Kund*innen oder beim eigenen Internetauftritt die gesetzlichen Grenzen des Wettbewerbsrechts berücksichtigt werden.
Anderenfalls riskieren Sie eine Abmahnung von Mitbewerber*innen oder auch Wettbewerbsverbänden.

Heben Sie sich von der Masse der Konkurrenten ab – aber beachten Sie das Wettbewerbsrecht.

Viele Unternehmer*innen unterschätzen die Bedeutung des Werberechts. Dabei ist es ratsam, sich vor einer groß angelegten Werbekampagne oder der Verwendung von schlagkräftigen Slogans Gedanken über mögliche irreführende Formulierungen Gedanken zu machen. Gerade Übertreibungen, gesundheitsbezogene Angaben oder Spitzenstellungsbehauptungen („Wir sind die Größten/Schnellsten/Besten“) können unter Umständen verboten sein.

Auch die von Ihnen angegebenen Preise und das dazugehörige Angebot müssen für die angesprochenen Kund*innen nachvollziehbar und transparent sein.

„Jede von Ihnen geäußerte Werbeaussage muss dem Grundsatz der Wahrheit und Klarheit entsprechen.“

Gefällt Ihnen ein Produkt oder eine Marke der Konkurrenz und Sie ahmen diese einfach nach, laufen Sie Gefahr, dass Ihnen das entsprechende Unternehmen die Nachahmung und den weiteren Produktvertrieb verbietet.

Wenn Sie sich wegen Ihres werbemäßigen Auftritts auf Ihrer Internetseite, Ihren Flyern oder anderen Werbekampagnen unsicher sind, überprüfe ich dies gerne vorab für Sie.

Auch wenn Sie eine Abmahnung von Mitbewerber*innen oder Wettbewerbsverbänden – z.B. Verband sozialer Wettbewerb (VSW), Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO) oder der Wettbewerbszentrale – erhalten haben, unterstütze ich Sie bei der Verteidigung gegen falsche oder überzogene Ansprüche.

Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ohne vorherige rechtliche Prüfung.

Haben Sie den Eindruck, dass sich ein Konkurrenzunternehmen nicht an die Spielregeln des fairen Wettbewerbs hält, können Ihnen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zustehen.

Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Rechte gegen Mitbewerber*innen.

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Kontakt

Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder über das Rückruf-Formular. Das erste unverbindliche Gespräch zum Kennenlernen und zur ersten Einschätzung der rechtlichen Situation ist selbstverständlich kostenlos.

Über sämtliche Kosten informiere ich Sie vorab ganz transparent.

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